Kulturlastenausgleich

Was ist der Kulturlastenausgleich?

Interkantonale Vereinbarung betreffend überregionaler Kultureinrichtungen, kurz «Kulturlastenausgleich»:
ca. 1,1 Mio. nach Zürich Opernhaus, Schauspielhaus, Tonhalle
ca. 0,7 Mio. nach Luzern KKL, Theater, Sinfonieorchester
ca. 1,8 Mio. Total für den Kulturlastenausgleich

Warum soll es zur Kündigung kommen?

  • Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014– 2017 wurden über 100 Massnahmen geprüft
  • 16 Massnahmen fanden den Weg in den Kantonsrat:

Sparpotential für den Kanton ab 2019 jährlich ca. 41 Mio. Franken
Jetzt nur noch Einsparungen von ca. 2 Mio. Franken möglich.

Der Kulturlastenausgleich von ca. 1,8 Mio. Franken soll neu über den Lotteriefonds finanziert werden.
Es sollen keine Gelder aus der Staatskasse in die Kultur fliessen.

Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten Art. 5 Abs. 2:
Der Kulturlastenausgleich stützt sich auf ein verbindliches Konkordat.

Deshalb darf der Kulturlastenausgleich nicht über den Lotteriefonds finanziert werden!
Konsequenz für den Kantonsrat «Buebetrickli»
  • Wir künden die Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich
  • Wir zahlen «freiwillige» Beiträge an die Kultureinrichtungen in Zürich und Luzern aus dem Lotteriefonds

Auswirkungen auf den Lotteriefonds

ca. 11 Mio. jährlich Zuwachs

  • Fonds zur Kulturförderung: ca. 1 Mio.
  • Fonds zur Förderung des Sports: ca. 2 Mio.
  • zweckgebundenen Lotteriefonds: ca. 8 Mio.
NEU: Finanzierung des Kulturlastenausgleichs aus dem Lotteriefonds ca. 1.8 Mio. Franken
Mit einer zusätzlichen Belastung von jährlich rund 1.8 Millionen Franken wird der Lotteriefonds stark belastet. Projekte aus dem Kanton Schwyz werden weniger unterstützt.

Behauptungen der Befürworter des Kulturabbaus

Unserem Staatshaushalt geht es schlecht, wir müssen sparen!

  • Wir hatten ein Massnahmenpaket von einem Sparpotential von 41 Mio. Franken – jetzt wird bei denjenigen gespart, welche bereits jetzt nicht viel haben und eine schlechte Lobby im Kantonsrat haben.
  • Man sollte seine Steuerpolitik hinterfragen und nicht bei den schwächsten sparen.

Die Kultureinrichtungen in Zürich und Luzern bekommen ihr Geld trotzdem

  • Im Moment stimmt dies, doch das muss nicht für immer so sein. Denn ausschliesslich der Regierungsrat wird bei einer Kündigung bestimmen, welche Kultureinrichtung wieviel Geld bekommt. Die Bezahlungen sind ja «freiwillig»… Kann das gut kommen?

Ob- und Nidwalden sind auch nicht im Konkordat «Kulturlastenausgleich», dann müssen wir ja auch nicht

  • Achtung: Ob- und Nidwalden bezahlen den Beitrag «Kulturlastenausgleich» aus dem Finanzhaushalt und nicht wie das der Kantons Schwyz möchte aus den Lotteriefons- geldern

Wir haben genügend Reserve im Lotteriefonds

  • Es gibt keine gesetzliche Grundlage, welche verhindern könnte, dass beim Sport, der Gesundheit, dem Sozialwesen, der Jugend und der Erziehung, der Bildung und der Forschung, der Umwelt und der Entwicklungshilfe sowie der Denkmalpflege abgebaut wird, wenn im Kulturbereich mehr Gelder gesprochen werden. Die Mehrbelastung des Lotteriefonds gefährdet so mittelfristig nicht nur die wichtige Förderung der Kultur, sondern auch die finanzielle Unterstützung weiteren bedeutenden Pfeiler unserer Gesellschaft.