Gefährdet die Zusammenarbeit
(zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen)
Die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen hat bereits eine lange Geschichte. Im Rahmen des NFAs wurde die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auch im Bereich der Kultur als einer definiert, für welchen die mitbenutzenden Kantone verbindliche Abgeltungszahlungen zu leisten haben. Entsprechend wurde dieser Bereich also als einer von neun Bereichen schliesslich in der Bundesverfassung, Artikel 48 a, festgeschrieben.
Einmal mehr torpediert nun das Schwyzer Parlament diese Grundlage mit dem Vorschlag, diese bestehende Vereinbarung zu kündigen und in Zukunft den Ausgleich von rund 1.8 Millionen aus dem Lotteriefonds zu bezahlen – ohne gesetzliche Grundlage. Der nächst mögliche Kündigungstermin ist per Ende 2021. Diese vordergründige Sparübung des Parlaments würde so oder so erst auf 2022 wirksam. Wer weiss schon, wie es um den Schwyzer Kantonshaushalt in fünf Jahren aussieht? Wer glaubt, damit einen Beitrag zur Staatshaushaltssanierung zu leisten, irrt. Vielmehr gefährden wir damit die gut konsolidierte Zusammenarbeit mit den Kantonen Luzern und Zürich, die die Zentrumslasten auch im Bereich der Kultur stemmen. Von der Ausstrahlungskraft des KKLs, der Tonhalle und des Opernhauses profitiert der Kanton ganz wesentlich. Weil ich nach wie vor überzeugt bin, dass die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen Sinn macht, lehne ich die Kündigung dieser ganz klar ab.
Verena Vanomsen, Freienbach