Regierungsrätliche Schlaumeierei

(Zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen)

Im Wettbewerb der Kantone trägt der Kanton Schwyz zwar das Prädikat „steuertechnisch attraktiv“, aber hinsichtlich Kultur schwingt er beileibe nicht obenauf. Hier gibt keine kulturellen Leuchttürme wie ein Kultur- und Kongresshaus und auch kein Opernhaus. Kultur findet zwar statt, im kleineren Rahmen und getragen von Vereinen, engagierten Einzelpersonen und innovativen Gruppen. Diese erhalten, sofern es das entsprechende Gremium des kantonalen Lotteriefonds als förderungswillig beurteilt, Unterstützungsbeiträge aus dem kantonalen Lotteriefonds.

Daneben zahlt der Kanton Schwyz aus der Staatskasse Beiträge an die Kantone Luzern und Zürich bzw. an deren Kultureinrichtungen wie KKL und Schauspielhaus. Denn in Ermangelung eigener kultureller Leuchttürme und im Wissen darum, dass auch Schwyzerinnen und Schwyzer Kultur nötig haben und diese Leuchttürme besuchen, bestand bislang eine Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit.

Nun aber hat die Schwyzer Regierung genug, bzw. sie wittert erneut Sparpotenzial. Genug der Beiträge aus der Staatskasse – kündigen wir doch einfach die interkantonale Zusammenarbeit! Füttern wir doch die ausserkantonalen Kulturinstitutionen auch mit dem Topf des kantonalen Lotteriefonds – dann ist er schneller leer! Und der Wettbewerb ums Geld – sprich Beiträge -wird angeregt, nun können die kleineren Vereine wetteifern mit den grossen Häusern. Konkurrenz belebt das Geschäft, nicht wahr?

Auf der Strecke bleibt jedoch die Kultur mit all ihren Ausprägungen, die Vereine, Organisationen und Projekte im Bereich Sport, Jugend, Gesundheit, Denkmalpflege, Natur- und Heimatschutz, Entwicklungszusammenarbeit, die wichtige Arbeit leisten, damit es den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Schwyz gut geht – nicht nur steuertechnisch!

Sagen Sie NEIN zum Kulturabbau am 24. September 2017!

Elisabeth Vetter, Goldau,

Diesen Beitrag kommentieren